Wanderordnung

            • 1.)  Die Wanderung beginnt an der bekannt gegebenen Ausgangsstelle. Der Abmarsch er- folgt 5 Minuten nach der festgesetzten Zeit. Mitglieder, die an einem Platz wohnen, an dem die Wanderung vorbei führt, können sich da anschließen.
  • 2.)  Die Wanderführer bestimmen den Weg der Wanderung, Rast und Ziel der Einkehr. Vor dem 1. Wanderführer darf kein Teilnehmer gehen. Der 2. Wanderführer geht am Ende und hat zu achten, dass kein Teilnehmer zurück bleibt.
  • 3.)  Wenn die Ausgangsstelle einer Wanderung mit eigenen Autos angefahren wird, hat der Wanderführer vor der Abfahrt allen Teilnehmern die genaue Fahrstrecke und den Park- platz mitzuteilen.
  • 4.)  Ist die Ausführung der vorgesehenen Wanderung durch Witterungseinflüsse nicht mög- lich, können die Teilnehmer mit Stimmenmehrheit entscheiden, ob und wie die Wande- rung ausgeführt werden soll.
  • 5.)  Will ein Wanderteilnehmer aus bestimmten Gründen die Wandergruppe vorzeitig ver- lassen, so ist dies in jedem Fall einem Wanderführer zu melden, damit am Ziel bekannt ist, dass niemand durch einen Unfall oder aus sonstigen Gründen zurück geblieben ist.
  • 6.)  Die Wanderung wird nur gewertet, wenn sie in der vom Führer vorgesehenen Weise durchgeführt worden ist. Eigenmächtige Änderungen sind nicht gestattet und werden als Wanderung nicht anerkannt.
  • 7.)  Alle Teilnehmer wandern auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Schäden haften weder der Verein noch die Wanderführer.
  • 8.)  Bei Straßenübergängen haben die Wanderführer die Pflicht, die Straße zu sichern und die Teilnehmer geschlossen über die Straße zu führen.
  • 9.)  Vorwanderungen der Wanderführer werden nicht gewertet; außer wenn dieser bei der Hauptwanderung verhindert ist.
  • 10.)  Für jede Wanderung wird ein Beitrag von mindestens EUR 0,50 erhoben.
  • 11.)  Jugendliche unter 12 Jahren können nur in Begleitung der Eltern oder von den Eltern beauftragter Personen an den Wanderungen teilnehmen.
  • 12.)  Gäste sind zu jeder Wanderung herzlich willkommen.
Treffpunkt der Wanderungen ist der Parkplatz unter der Brücke in Fischbach. Abweichungen sind bei den entsprechenden Wanderungen vermerkt. Eventuelle Änderungen werden im Aushängekasten (Brücke) und in der Presse (Kelkheimer Zeitung, Kelkheimer Amtsblatt, Höchster Kreisblatt) bekannt gemacht. Die Teilnahme an den geführten Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des Wanderplanes ist der Vorstand des Taunusklub Fischbach.
Wanderführer des TK Fischbach:
Bärz, Hartmut    06195 / 97 79 490
Bohnwagner, Angelika   06195 / 74524
DeVault, Birgitta   06195 / 9 87 23 61
Hendricks, Heidi   06195 / 8976
Konopka, Karin u. Dieter (Stellv. Vors.)   06195 / 30 44 398
Kosar, Václav   069 / 86 45 57
Meyne, Horst   0170 219 8 3 57
Millé, Ellen   06195 / 61952
Münch, Wilhelm   06195 / 67 54 92
Szpak, Anja   06195 / 64 311
Nähere Informationen im Internet:
www.taunusklub-fischbach-1925.de
E-Mail: info(at)taunusklub-fischbach-1925.de